Das Unheimliche von Kants Rechtslehre

Authors

  • Alenka Zupančič

Abstract

Der Beitrag interpretiert zuerst Kants Theorie des urspünglichen Gesellschaftsvertrags, davon ausgehend, daß Kant durch die Zweideutigkeit seines Gebrauchs des Naturbegriffs den Trennpunkt Natur/Gesellschaft problematisiert. Der gesellschaftliche, bürgerliche Zustand ist keineswegs ein bloßer Bruch mit der Natur, bei Kant wird vielmehr die Natur selbst als innere Bedingung zur Herstellung des bürgerlichen Zustandes und aller seiner weiteren Entwicklung verstanden. In der Fortsetzung befasst sich der Beitrag dann mit einer Anmerkung aus der Metaphysik der Sitten, in der Kant den Unterschied zwischen dem Mord des Monarchen und seiner formellen Hinrichtung behandelt. Der Beitrag versucht aufzuhellen, warum diese Hinrichtung von Kant mit äußerstem Schrecken betrachet wird und für ihn etwas Unanhembares und völlig Unvorstellbares bleibt.

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Published

2016-01-17

How to Cite

Zupančič, A. (2016). Das Unheimliche von Kants Rechtslehre. Filozofski Vestnik, 11(2). Retrieved from https://ojs.zrc-sazu.si/filozofski-vestnik/article/view/3709